Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen im Haus Lorenz
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vermieter ("Vermieter") und seinen Kunden ("Mieter") betreffend die Vermietung von Ferienwohnungen im Haus Lorenz.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen sowie die Annahme von Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. Preise und Zahlungsvereinbarungen
3.1 Die Mietpreise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für die Endreinigung, werden gesondert ausgewiesen.
3.2 Die Zahlung des Mietpreises erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Vermieter behält sich das Eigentum an der vermieteten Ferienwohnung bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Mieter vor.
4.2 Nach vollständiger Bezahlung ist es dem Mieter ebenfalls untersagt, die Ferienwohnung an Dritte zu vermieten oder anderweitig zu überlassen. Die Ferienwohnung darf ausschließlich vom Mieter selbst genutzt werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters vor. Jegliche Weitervermietung oder anderweitige Überlassung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.
4.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Mieters, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ferienwohnung aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückzufordern. Dem Mieter ist hierbei eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen.
5. Sonstige Haftung
5.1 Der Vermieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Verletzungen vertraglicher und außervertraglicher Pflichten.
5.2 Die Haftung des Vermieters ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf Schäden beschränkt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren sowie auf Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Vermieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Die Haftung bleibt unberührt bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ferienwohnung.
5.4 Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Mieters besteht nur bei vom Vermieter zu vertretenden Pflichtverletzungen, die nicht aus einem Mangel resultieren.
5.5 Ein Kündigungsrecht des Mieters wird ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen.